AGB der /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG

Stand: Januar 2009

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, sofern und soweit die Parteien für den Einzelfall nichts abweichendes vereinbart haben.

Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG, auch bei Kenntnis, nicht an, es sei denn /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Mit der Registrierung gemäß § 2 und mit jeder Anmeldung auf unsere Homepage erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als alleinmaßgeblich an.

§ 2 Registrierung als Nutzer

  1. Ihre Registrierung zum /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG eShop erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem elektronischen Shopsystem besteht nicht. Voraussetzung für Ihre Registrierung ist, dass Sie als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft die Zulassung in der Absicht der Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beantragen, d. h. Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB sind.

Sie verpflichten sich, in dem für die Registrierung vorgesehenen Anmeldeformular wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Etwaige spätere Änderungen teilen Sie /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG unverzüglich mit. Ihre Zulassung erfolgt durch elektronische Benachrichtigung durch /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG.

Sie haben sicherzustellen, dass der Zugang nur für Ihre Zwecke genutzt wird. Insbesondere tragen Sie dafür Sorge, dass Benutzername und Passwort nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Liegen Anhaltspunkte für die Kenntnis Dritter vor, so sind Sie verpflichtet, unverzüglich die zuständige Person bei /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG zu informieren, damit eine Sperrung des Zugangs veranlasst werden kann.

/// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KGist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen die Zugangsberechtigung durch Sperrung der Zugangsdaten zurückzunehmen, wenn Sie

  • falsche Angaben im Anmeldeformular machen
  • die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen missbrauchen, oder deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigen
  • gegen diese Registrierungsbedingungen oder gegen Ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit den bereitgestellten Zugangsdaten verstoßen
  • in Insolvenz fallen.


Sie haben das Recht, jederzeit schriftlich die Löschung Ihrer Registrierung zu verlangen, sofern die Löschung der Abwicklung laufender Vertragsverhältnisse nicht entgegensteht. /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG wird in diesem Fall alle Ihre Benutzerdaten und alle sonstigen über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten löschen, sobald diese nicht mehr benötigt werden.

§ 3 Datenschutz

  1. /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG speichert und verwendet nach ausdrücklicher Einwilligung des Bestellers dessen personenbezogenen Daten, um künftige Bestellungen des Bestellers so einfach wie möglich zu gestalten und um dem Besteller per E-Mail oder Post interessante Produktinformationen zusenden zu können. Bei der Eingabe der Daten während der Registrierung wird der Besteller deshalb gefragt, ob diese personenbezogenen Daten gespeichert und für vorgenannte Zwecke verwendet werden dürfen. Der Besteller wird dabei über Art, Umfang, Ort und Zweck der Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datennutzung informiert. Die Zustimmung kann der Besteller jederzeit durch Senden einer Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
  2. Wir verwenden die vom Besteller mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzgrundsätzen des Deutschen Datenschutzrechts.
  3. /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG gibt die Daten der Besteller nicht an Dritte außerhalb der /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG weiter.


§ 4 Leistungsbeschreibung

  1. /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG unterhält eine Internetseite, auf der dem Besteller ein Warenangebot präsentiert wird. Aus diesem Warenangebot können Produkte ausgewählt, in einem Warenkorb vorgemerkt und als Bestellung an /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG geschickt werden.
  2. Im Warenangebot dieser Internetseite sind Produkte und Erzeugnisse aus dem gesamten Fluidspektrum enthalten. Die bei den jeweiligen Produkten zur Verfügung gestellten Informationen dienen allein der Produktbeschreibung. Eine Aussage über eine bestimmte Beschaffenheit oder eine Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck kann aus ihnen nicht abgeleitet werden. Die Angaben entbinden Sie nicht von eigenen Beurteilungen und Prüfungen. Es ist zu beachten, dass unsere Produkte einem natürlichen Verschleiß und Alterungsprozess unterliegen.

§ 5 Vertragsschluss, Liefervorbehalt

  1. Die Angebote auf der Internetseite sind freibleibend. Maße, Packmaße, Gewichte, Abbildungen, Simulationsergebnisse und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten weder weitergegeben noch sonst zugänglich gemacht werden.
  2. Mit dem Abschicken der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich gegenüber /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen (Angebot). 
    /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Bestätigung stellt jedoch keine Annahme des Angebotes des Bestellers dar.
    /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG kann das Angebot des Bestellers innerhalb von 3 (drei) Werktagen annehmen.
  3. /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG bestätigt den Eingang der jeweiligen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Vertragsschluss wird jedoch erst durch eine schriftlich Auftragsbestätigung von /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG herbeigeführt.

§ 6 Lieferung und Liefertermine

  1. Die vereinbarten Lieferzeiten sind Cirka-Zeiten. Die Vereinbarung von Fixterminen bedarf zur Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  2. Die vereinbarten Lieferzeiten beginnen frühestens ab Datum der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn uns für die Ausführung des Auftrags alle erforderlichen Unterlagen und sonstigen Vorlagen vorliegen. So lange der Kunde mit einer (Vor-)Leistungsverpflichtung im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist gegeben.
  3. Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von zehn Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

§ 7 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich als Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk ohne Verpackung, Transportversicherung, Fracht und Montage. Sie beruhen auf den bei Vertragsschluß gültigen Lohn- und Materialkosten bzw. Herstellerkosten sowie den umsatzsteuerlichen Belastungen. Ergeben sich nach Vertragsabschluß Änderungen der Berechnungsgrundlagen durch höhere Lohn- und Materialkosten bzw. Herstellerkosten, umsatzsteuerliche Belastungen oder durch sonstige Umstände, insbesondere technisch begründete Kalkulationsveränderungen, so sind wir zu einer Preisänderung in angemessenem Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Berechnungsgrundlage berechtigt. Wahlweise sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für Abschluß- oder Abrufaufträge, sofern bei Vertragsabschluß nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die angebotenen Preise sind zum Zeitpunkt der Bestellung bindend. Schriftlich angebotene Preise sind 6 Wochen freibleibend. Der Rechnungsbetrag wird zum vereinbarten Zahlungsziel rein netto zahlungsfällig.
  3. Bei Verzug hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 11,75 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen, die Ware per Nachnahme zu versenden, auch wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind und sämtliche Rechte aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

§ 9 Gewährleistung

  1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch 3 malige Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln oder Abweichungen, steht dem Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Schadensfeststellung findet bei /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG statt. Die Ware wird kostenfrei zur ermittlung und behebung des Schadens für /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt.
  2. Der Kunde muß uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, die Vertragsverletzung ist arglistig verursacht.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Das Beschaffungsrisiko ist ausgeschlossen
  4. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund und begrenzt auf den Rechnungswert, unserer, an dem Schaden stiftenden Ereignis, unmittelbar beteiligten Warenmenge. Folgekosten sind ausgeschlossen.
  5. Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, können wir als Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Das beanstandete Erzeugnis ist zur Instandsetzung an uns oder die nächstgelegene, von uns für das jeweilige Produktgebiet anerkannte Kundendienststelle einzusenden. Die Kosten des billigsten Hin- und Rückversandes von/zur für die ursprüngliche Lieferung der Erzeugnisse vereinbarten Lieferadresse des Bestellers im Inland gehen zu unseren Lasten, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Austausch oder Instandsetzung der mangelhaften Erzeugnisse bei uns. Mängelbeseitigungen am Aufstellungsort erfolgen nur im Rahmen von besonderen Vereinbarungen nach unseren gültigen Servicebedingungen.
  6. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn das Erzeugnis von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit den Veränderungen steht, sowie wenn Vorschriften für Versand, Verpackung, Einbau, Behandlung, Verwendung oder Wartung nicht befolgt werden, oder wenn fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte vorliegt.
  7. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustands oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete Betriebsmittel sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Besteller trotz unseres vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. Für beigestellte Teile des Bestellers übernehmen wir keine Gewähr.
  8. Der Besteller hat uns oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Er ist zur Eigenvornahme solcher Arbeiten außer in den Fällen des § 637 BGB nur mit unserer Zustimmung berechtigt. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir in einem Rahmen, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der Sache in mangelfreien Zustand, zur Bedeutung des Mangels und/oder zur Möglichkeit, auf eine andere Art Nacherfüllung zu erlangen, stehen muss; darüber hinausgehende Kosten trägt der Besteller.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden vor, somit bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Schadenersatzansprüchen. Die Bezahlung durch Scheck beendet den Eigentumsvorbehalt bis zu dessen unwiderruflicher Wertstellung nicht.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich darüber zu benachrichtigen. Wir sind unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Widerspruchsklage nach § 771 ZPO benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht erbringen kann, haftet der Kunde. Der Kunde darf den Liefergegenstand ohne unsere vorherige Zustimmung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
  3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  4. Wird der Kunde von uns berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 
  5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
  6. Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern.

§ 11 Zahlungen

  1. Die Zahlung hat, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, bei Reparaturarbeiten und sonstigen Werkleistungen innerhalb von 10 Tagen, bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu erfolgen. Wir können jedoch die Belieferung auch von Zahlung Zug-um-Zug (z. B. durch Nachnahme oder Bank-Lastschriftverfahren) oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
  2. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen.
  3. Zahlung durch Wechsel ist nicht zulässig.
  4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder durch die Annahme von Schecks nicht ausgeschlossen. Ferner sind wir dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Wenn sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, können wir auch vom Vertrag zurücktreten, sofern der Besteller trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
  5. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 12 Haftung

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
  2. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG eShop noch für technische und elektronische Fehler während der Abwicklung einer Bestellung über den /// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG eShop, auf die wir keinen Einfluss haben, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

§ 13 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist Sitz der Betriebsstätte, die den Auftrag ausführt, wenn der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Bestellers zuständig ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

/// H.P.S Hydraulik GmbH & Co. KG, Lorsch Januar 2009